Studieren mit Kind
27. September 2019Das Deutschlandstipendium
28. September 2019BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz heißt das Zauberwort.
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz steht, dass Bürger, die sich in ihrer Ausbildung befinden, finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen können. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sagt auf der offiziellen BAföG-Internetseite, dass Jugendliche und junge Erwachsene, unabhängig von ihrer Herkunft, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Aus diesem Grund wurde das BAföG weiter verbessert. Die staatliche Hilfe besteht zur einen Hälfte aus einem unverzinsten Staatsdarlehen und zur anderen Hälfte aus einem Zuschuss. Der Vorteil ist, dass nur die Hälfte des bezogenen Geldes (das Staatsdarlehen) zurückgezahlt werden muss.
Wir bringen hier mal für euch ein bisschen Licht ins Dunkle!
Für alle Auslandsausbildungen und -praktika gilt zudem, dass ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache für die Förderung nach dem BAföG nicht mehr (gesondert) nachgewiesen werden müssen.
AStA - Referentin für BAföG und Soziales
Peculiar Ephraim (Stand Oktober 2019)
beratung@hochschulfreun.de
lingen@hochschulfreun.de
Abteilung Studienfinanzierung:
Studentenwerk
0591/80098214
Raum KF 0003
Kaiserstraße 10c
49808 Lingen
Hilfreiche Links:
www.bafög.de
www.bafoeg-rechner.de
www.bafoeg-rechner.de
von Petra Bomkamp, Lisa Tegeler und Clara Gröninger
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz steht, dass Bürger, die sich in ihrer Ausbildung befinden, finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen können. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sagt auf der offiziellen BAföG-Internetseite, dass Jugendliche und junge Erwachsene, unabhängig von ihrer Herkunft, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Aus diesem Grund wurde das BAföG weiter verbessert. Die staatliche Hilfe besteht zur einen Hälfte aus einem unverzinsten Staatsdarlehen und zur anderen Hälfte aus einem Zuschuss. Der Vorteil ist, dass nur die Hälfte des bezogenen Geldes (das Staatsdarlehen) zurückgezahlt werden muss.
Wir bringen hier mal für euch ein bisschen Licht ins Dunkle!
Wer bekommt überhaupt BAföG?
Anrecht haben generell alle Deutschen und Ausländer, die in Deutschland studieren. Natürlich gibt es Ausnahmen: du darfst nicht mehr als 7.500 Euro auf der hohen Kante haben und deine Eltern sollten mit ihrem Einkommen einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Beim Erstantrag solltest du nicht älter als 30 Jahre sein und die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Ausnahmen gelten hier für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren. Achte bei der Planung darauf, dass vom Antrag bis zur ersten Zahlung bis zu drei Monate vergehen können.Wir lassen euch damit nicht alleine!
Der AStA bietet immer donnerstags von 13.30 bis 14 Uhr eine BAföG-Beratung an. Dort könnt ihr einfach vorbei schauen und die zuständige AStA-Referentin beantwortet euch konkrete Fragen oder geht Stück für Stück eure Unterlagen mit euch durch. Jeden zweiten Montag (immer in geraden Kalenderwochen) steht außerdem von 9.00 bis 12.00 Uhr die Tür von Herrn Wylezik vom Studentenwerk Osnabrück für euch offen. Ihr findet sein Büro in der Kaiserstraße 10c im Raum KF 0003. Er berät euch in allen Angelegenheiten rund ums BAföG und hilft euch ebenfalls beim Ausfüllen der Anträge. Ihr könnt auch telefonisch einen Termin mit ihm vereinbaren: 0591/80098214. Alle Anträge sind auf der öffiziellen BAföG-Website zu finden.Wie lange erhalte ich BAföG und was muss ich bei der Verlängerung beachten?
Wenn du bereits BAföG beantragt und bewilligt bekommen hast, gilt das in der Regel für ein Jahr. Um übergangslos weiterhin BAföG zu erhalten, solltest du spätestens zwei Monate vor Ablauf deiner Förderung einen Nachfolgeantrag stellen. Die Förderung endet mit Bestehen deiner Abschlussprüfung, aber auch, wenn du das Studium abbrichst oder die Förderungshöchstdauer erreicht ist. Diese richtet sich jeweils nach der Regelstudienzeit – bei uns also in der Regel drei Jahre für den Bachelor plus zwei Jahre für den Master. In Sonderfällen kann sich die Förderungshöchstdauer allerdings verlängern. Das gilt zum Beispiel bei einer Behinderung, Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren oder bei schwerwiegenden Gründen wie einer Erkrankung.Darf ich nebenbei jobben?
Ja. Innerhalb der bewilligten zwölf Monate kannst du 5.400 Euro brutto nebenher verdienen. Du kannst also ein Einkommen von 450,00 Euro im Monat haben ohne dass sich dein BAföG-Satz verringert. Alles, was du über diesen Betrag erarbeitest, verringert deinen BAföG-Satz. Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird und in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind die Praktikanten sozialversicherungsfrei. Die Höhe der erzielten Praktikumsvergütung ist deshalb unerheblich.Erhalte ich BAföG auch im Ausland?
Wenn du ein Auslandssemester machen oder ein Praktikum im Ausland absolvieren willst, kannst du für die Zeit Auslands-BAföG beantragen. Dafür musst du einen gesonderten Antrag beim Auslandsförderungsamt stellen, auch wenn du in Deutschland bereits BAföG erhältst. Auch wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, lohnt es sich, sich fürs Auslands-BAföG zu bewerben, weil andere Vorraussetzungen gegeben sind. Bedingungen für eine Auslandsförderung sind auch auf der BAföG-Website zu finden.Für alle Auslandsausbildungen und -praktika gilt zudem, dass ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache für die Förderung nach dem BAföG nicht mehr (gesondert) nachgewiesen werden müssen.
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Das Gute am BAföG ist, dass du erst 5 Jahre nach deinem Abschluss an der Hochschule mit den Rückzahlungen beginnen musst und dass es während der gesamten Laufzeit zinslos ist. Nach ca. 4 einhalb Jahren erhälst du einen sogenannten Festellungs- und Rückzahlungsbescheid, der alle wichtigen Informationen enthält. Außerdem musst du nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen, egal wie viel Geld du bekommen hast. Wenn du das Geld freiwillig noch früher zurrückzahlst, kannst du auf Antrag auch einen pprozentualen Nachlass erhalten. Das Darlehen kann in Mindestraten von 105,00 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt werden. Wenn du später ein Einkommen von 1.145 Euro nicht überschreitest, kann die Rückzahlung auf Antrag auch ausgesetzt werden. Auch noch wichtig: Wenn du beim BAföG-Amt nicht deine aktuelle Anschrift hinterlassen hast, wird die Ermittlung dieser mit pauschal 25 Euro berechnet.Jetzt gibt's noch Neues, das euch interessieren könnte:
- Altersvorsorgebeiträge zur sog. "Riester-Rente" werden in bestimmtem Umfang zugunsten der Auszubildenden bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.
- Dasselbe gilt für Altersvorsorgevermögen der Auszubildenden.
- Die Mietkostenzuschläge werden künftig pauschal ohne besondere Nachweise berücksichtigt.
- Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bleiben in jedem Fall bis zu 300 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Bei Stipendien, die nicht monatlich gezahlt werden, erfolgt eine Umrechnung auf den Monatsdurchschnitt.
- Die Altersgrenze von 30 Jahren, bis zu der eine Ausbildung aufgenommen werden muss, um nach dem BAföG gefördert werden zu können, wird für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben.
- Bei Auszubildenden, die bei Vollendung des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter 10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind, verschiebt sich die Altersgrenze ggf. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kinder das 10. Lebensjahr vollenden.
AStA - Referentin für BAföG und Soziales
Peculiar Ephraim (Stand Oktober 2019)
beratung@hochschulfreun.de
lingen@hochschulfreun.de
Abteilung Studienfinanzierung:
Studentenwerk
0591/80098214
Raum KF 0003
Kaiserstraße 10c
49808 Lingen
Hilfreiche Links:
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von Petra Bomkamp, Lisa Tegeler und Clara Gröninger