Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag

Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag

Höhe des Rundfunkbeitrages


Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften. So sichern sich die Landesrundfunkanstalten wie beispielsweise der ARD und das ZDF die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit der Berichterstattung. Es gilt stets die Regel, für eine Wohnung einen Beitrag zu leisten, ganz gleich wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind oder Menschen dort leben. Somit ist monatlich ein Beitrag in Höhe von 17,50 Euro zu zahlen.

Studentenwohnheime und Wohngemeinschaften


Die einzelnen Zimmer in einem Studentenwohnheim gelten jeweils separat als Wohnung. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen und die Studenten über eigene Zimmerschlüssel verfügen. Demnach ist für jedes Zimmer monatlich der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro zu zahlen. Ist das Studentenwohnheim entsprechend einer privaten Wohngemeinschaft eingerichtet und wird sich eine Wohnungstür geteilt, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen.

Befreiung und Ermäßigung


Für Studenten die BAföG beziehen, Empfänger von Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, Menschen mit Behinderungen, Asylbewerber und in Härtefällen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Zudem kann aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Homepage www.rundfunkbeitrag.de zu finden und kann online ausgefüllt als auch ausgedruckt werden. Nachdem die entsprechenden Nachweise wie die Immatrikulationsbescheinigung und der Bafög-Antrag beglaubigt wurden, können die erforderlichen Nachweise in einem frankierten Briefumschlag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln geschickt werden.

Frist einer Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag


Der Rundfunkbeitrag gilt als \“Schickschuld\“ und muss zur jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Wenn die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Aufforderung beglichen werden, wird ein Säumniszuschlag von ein Prozent der zu zahlenden Beitragsschuld, mindestens aber 8,00 Euro fällig.
 
Ansprechpartner: 
ARD | ZDF | Deutschlandradio Beitragsservice
Service-Telefon: 0180699955510
Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr
20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz
 

von Melanie Adler
left
no-repeat;left top;;
auto

Unserer Partner

Kaiserstraße 10c | 49809 Lingen
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat

Weitere Beiträge

Erfahrungsbericht – Grahamstown (Südafrika)

Erfahrungsbericht – Grahamstown (Südafrika)
Südafrika. Ein Land mit Gegensätzen, die es so vielleicht nur einmal auf der Welt gibt. Ein Land, welches Geschichte und Moderne, afrikanische Lebensfreude und Internationalität miteinander verknüpft. Das sehen auch Anna und Nina so. Das fünfte Semester ihres Studiums haben sie am geografischen „Ende“ Afrikas verbracht.

WieL gelesen: Christiane F. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo.

Christiane F. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo.
Das biographische Buch „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ löst bei vielen vermutlich direkte Assoziationen aus. Der Stern veröffentlichte das Buch im Jahr 1978 und thematisierte zum ersten Mal der breiten Öffentlichkeit Drogenproblematiken. Es ist eine Geschichte, die sowohl in Deutschland als auch international für großes Aufsehen sorgte.