KfW Studienkredit – Alternative für Bafög?
28. September 2019Arbeiten als Studentische Hilfskraft
28. September 2019Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag
Höhe des Rundfunkbeitrages
Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften. So sichern sich die Landesrundfunkanstalten wie beispielsweise der ARD und das ZDF die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit der Berichterstattung. Es gilt stets die Regel, für eine Wohnung einen Beitrag zu leisten, ganz gleich wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind oder Menschen dort leben. Somit ist monatlich ein Beitrag in Höhe von 17,50 Euro zu zahlen.Studentenwohnheime und Wohngemeinschaften
Die einzelnen Zimmer in einem Studentenwohnheim gelten jeweils separat als Wohnung. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen und die Studenten über eigene Zimmerschlüssel verfügen. Demnach ist für jedes Zimmer monatlich der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro zu zahlen. Ist das Studentenwohnheim entsprechend einer privaten Wohngemeinschaft eingerichtet und wird sich eine Wohnungstür geteilt, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen.Befreiung und Ermäßigung
Für Studenten die BAföG beziehen, Empfänger von Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, Menschen mit Behinderungen, Asylbewerber und in Härtefällen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Zudem kann aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Homepage www.rundfunkbeitrag.de zu finden und kann online ausgefüllt als auch ausgedruckt werden. Nachdem die entsprechenden Nachweise wie die Immatrikulationsbescheinigung und der Bafög-Antrag beglaubigt wurden, können die erforderlichen Nachweise in einem frankierten Briefumschlag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln geschickt werden.Frist einer Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag gilt als "Schickschuld" und muss zur jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Wenn die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Aufforderung beglichen werden, wird ein Säumniszuschlag von ein Prozent der zu zahlenden Beitragsschuld, mindestens aber 8,00 Euro fällig.Ansprechpartner:
ARD | ZDF | Deutschlandradio Beitragsservice
Service-Telefon: 0180699955510
Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr
20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz
von Melanie Adler