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27. April 2021Studieren in der Pandemie – alle Änderungen auf einen Blick
Bei den ganzen Informationen rund um Corona und dem Studium verliert man schnell mal den Überblick. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Änderungen und Informationen im Hinblick auf die Regelstudienzeitverlängerung, BAföG und Co. zusammengefasst.
Allgemeines:
Regelstudienzeitverlängerung
Der Landtag hat durch die Einführung des § 72 Abs. 16 NHG die individuelle Regelstudienzeit einmalig um ein Semester verlängert. Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, beziehungsweise waren. Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Änderungen, die das BAföG betreffen, findet ihr weiter unten.
Auswirkungen auf das Sommersemester 2021
Anders als in den vorherigen Sommersemestern, beginnt das diesjährige Sommersemester erst am 22. März 2021. Das hat keinerlei Auswirkungen auf das BAföG. Um eine längere Bearbeitungszeit zu vermeiden, müssen die Anträge dennoch zur Regelzeit gestellt werden. Weitere wichtige Daten findet ihr im akademischen Kalender der Hochschule Osnabrück.
Rücktritt von Klausuren
Studierende können ohne Angabe von Gründen von Klausuren zurücktreten. Dabei ist es unerheblich, ob es Wiederholungsversuche sind oder nicht. Des weiteren entfällt bei Wiederholungsversuchen das Zwangsanmelden. Das Fernbleiben von Klausuren wird als entschuldigter Rücktritt gewertet. In der befristeten Änderungsordnung der Hochschule Osnabrück gibt es hierzu weitere Informationen.
Langzeitstudiengebühren
Die Langzeitstudiengebühren verkürzen sich, da die Regelstudienzeit verlängert wurde. Diese Regelung betrifft alle Studierende, welche im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren und die Regelstudienzeit um ein Semester überschritten haben. Das Studienguthaben wird in diesem Fall um ein Semester erhöht. Das Studierendensekretariat prüft in einem Einzelfallverfahren, ob Überzahlungen entstanden sind. Wenn das der Fall ist, so findet eine Verrechnung oder Erstattung statt. Die Hochschule Osnabrück fügt hierzu noch an:
Die Hochschule bewilligt den Langzeitstudierenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Teil der Gebühren, wenn diese/r eine pandemiebedingte Studienverzögerung darlegen kann.
Präsidium der Hochschule Osnabrück
Finanzen:
BAföG
Durch die Regelstudienzeitverlängerung verlängert sich auch die Berechtigung zum Erhalt von BAföG. Das BAföG-Amt erteilt diese jedoch nicht automatisch. Studierende erhalten sie erst durch eine Antragstellung. Das Studentenwerk Osnabrück gibt hierzu eine detaillierte Auskunft. Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten haben, wird empfohlen, so schnell wie möglich einen Antrag zu stellen. Wenn ein Anspruch besteht, wird dieser ab dem Monat der Antragsstellung bewilligt.
KFW-Kredit
Im neuen Jahr hat sich hinsichtlich des KFW-Kredites nichts verändert. Dennoch kann dieser für viele interessant werden. Fällt aufgrund der Pandemie der Nebenjob weg oder man ist nicht BAföG berechtigt, so steht man schnell mit finanziellen Problemen da. Der KFW-Kredit schafft hier Abhilfe, denn nach erfolgreicher Antragsstellung werden monatlich bis zu 650 Euro ausgezahlt. Zwei Mal im Jahr kann dieser Betrag auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Im Falle einer Situationsänderung ist das besonders von Vorteil. Die Rückzahlung gestaltet sich unkompliziert. Denn Studierende zahlen nach dem Studium den Betrag inklusiver Zinsen in Wunschraten zurück. Hilfe zur Antragsstellung und Informationen findet ihr hier.